Bestehende US-Tochter- bzw. Schwestergesellschaften

Werden grenzüberschreitende Investitionen getätigt, ist es im Rahmen der Strukturierung des Investments unerlässlich, die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen aller involvierten Länder miteinzubeziehen. Dafür ist ein umfassendes Verständnis für die einkommen- und erbschaftsteuerliche Situation der Investoren in Europa und den USA erforderlich.

Aufgrund seiner Expertise, fundierten Sachkenntnisse und langjährigen Berufserfahrung in Deutschland und den USA bildet unser Team nicht nur fachlich, sondern auch sprachlich und kulturell eine Schnittstelle zwischen beiden Seiten des Atlantiks.

Neuen Mandanten bieten wir an, bestehende Steuerstrategien zu überprüfen. Bei Bedarf entwickeln wir Alternativen und Strukturierungsmöglichkeiten, die im Einklang mit ihren unternehmerischen und persönlichen Zielen stehen.

Bestehende US-Tochter- und Schwestergesellschaften müssen schwerpunktmäßig folgende Steuerarten berücksichtigten:

  • US-Einkommen- bzw. -Körperschaftsteuer („U.S. Individual or Corporate Income Tax”) auf Bundes-, Staats- und lokaler Ebene („Federal, State and Local Taxes“)
  • Quellensteuer auf Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren („Royalties“) von US-Kapitalgesellschaften
  • US-Erbschaft- und Schenkungsteuer („U.S. Estate and Gift Tax“) auf Bundes- und ggf. Staatsebene („Federal and State Taxes“)
  • US-Lohnsteuer („U.S. Payroll Tax“)
  • US-Umsatzsteuer („Sales and Use Tax“)